Verschiedene Möglichkeiten zur Durchführung eines Vaterschaftstests

By | 7. August 2016

Oftmals reicht schon die kurze Bemerkung eines Freundes wie etwa: „Der Kleine sieht dir gar nicht ähnlich.“ um bei einem Vater erste Unsicherheiten aufkommen zu lassen. Auch Zweifel an der Treue der Partnerin und das Ende einer Beziehung veranlassen einen Vater dazu, immer wieder Ähnlichkeiten beim Kind zu suchen. Oftmals entwickelt sich dann der starke Wunsch nach einem Vaterschaftstest. Wer sich zu einem Vaterschaftstest entschließt, kann zwischen verschiedenen Varianten zur Bestimmung der Vaterschaft wählen.

Bluttest

Eine Möglichkeit bietet das Testen der Blutgruppen von Mutter, Vater und Kind. Hierfür ist eine Blutentnahme durch einen Arzt erforderlich. Wenn es sich bei dem Vater nicht um den leiblichen Vater des Kindes handelt, kann anhand der Blutproben bei bestimmten Kombinationen eine Vaterschaft bereits sicher ausgeschlossen werden.

DNA-Analyse

Eine weitere sehr zuverlässige Methode ist die DNA-Analyse. Hierbei wird das Erbgut des Vaters und das des Kindes getestet. Die DNA-Analyse bietet eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 99% bei der Bestimmung und auch beim Ausschluss einer Vaterschaft. Die schmerzfreie Speichelentnahme aus dem Mund mithilfe eines Wattestäbchens ist besonders für das Kind eine sehr schonende Variante.

Pränataler Vaterschaftstest

In bestimmten Ausnahmefällen kann durch die Behörden, nicht jedoch von Privatpersonen, ein pränataler Vaterschaftstest angeordnet werden. Bei dieser Methode kann etwa ab der 9. Schwangerschaftswoche durch eine einfache Blutprobe der Mutter das Erbgut des Kindes bestimmt und eine Vaterschaft bestätigt oder ausgeschlossen werden. Der pränatale Schwangerschaftstest ist in Deutschland grundsätzlich verboten und kann nur in Ausnahmefällen wie schweren Sexualdelikten behördlich angeordnet werden.

Wer trägt die Kosten für den Vaterschaftstest?

Die Kosten für einen im persönlichen Interesse durchgeführten Vaterschaftstest sind grundsätzlich vom Auftraggeber selbst zu tragen. Handelt es sich aber um einen Vaterschaftstest, der für ein gerichtliches Verfahren wie zum Beispiel einer Vaterschaftsanfechtungsklage als Beweismittel dienen soll, werden demjenigen die Kosten auferlegt, der am Ende des Verfahrens als Vater festgestellt wird.